Weihnachtsbrief der Schulleitung 2021
22. Dezember 2021#LICHTZEIGEN
30. Januar 2022Liebe Schülerinnen und Schüler,
da sich die Verteilung der Arbeitsaufträge in Zeiten des Distanzunterrichts manchmal schwierig gestaltet, gibt es XSCHOOL. Dort könnt ihr euch mit den Zugangsdaten aus der Schule einloggen und auf hinterlegte Aufgaben, Materialien und Nachrichten zugreifen. Außerdem könnt ihr bearbeitet Aufgaben als fertig markieren, die Ergebnisse in die aktuellen Aufgaben hochladen und alle Lehrer über die Nachrichtenfunktion erreichen.
Erreichbarkeit der Lehrkräfte
Alle Lehrkräfte sind per Xschool-Nachricht und zusätzlich per Mail erreichbar:
[email protected]
Alle News und Infos im laufenden Schuljahr
Update 7.1.22 – Corona-Schulinfo 2022-001 – die wichtigsten Informationen zusammengefasst für unsere Schule sowie deren Umsetzung bei uns.
Die Schule beginnt im Präsenzbetrieb. Deshalb werden alle am Schulleben Beteiligten, und auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler gebeten, am kommenden Sonntag vor dem Schulstart eine Testung per Selbsttest oder – noch besser– bei einer Teststation durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Die Testpflicht in Schulen ist zunächst für die Zeit bis zum 23. Januar 2022 auf drei Tests pro Woche erweitert, d.h. es wird montags, mittwochs und freitags getestet. Mit der nächsten Schulen-Corona Verordnung wird die Testpflicht auch auf die Geimpften und Genesenen ausgeweitet. Ausdrücklich werden aber schon in der kommenden Woche alle Geimpften und Genesenen gebeten, freiwillig an den Testungen teilzunehmen.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt in der jetzigen Form bestehen, d.h. im Gebäude verpflichtend, auf dem Hof nicht.
Im Grundschulteil wird wieder eine jahrgangsweise Kohortenregelung eingeführt.
Außerunterrichtliche AGs, die kohortenübergreifend sind, entfallen zunächst bis zum 23.1.2022. Das betrifft Theater, Chor, Englisch GS, kleine Forscher …
WPUs und Religion/Philosophie sind von dieser Regelung derzeit nicht betroffen!
Sportunterricht gemäß den Fachanforderungen wird zunächst bis zum 21.1.2022 ausgesetzt, der Unterricht selbst fällt nicht aus.
Singen und Spielen von Blasinstrumenten ist ebenfalls zunächst bis 21.1.2022 nicht zulässig.
Eine Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern, die entweder selbst ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf im Falle einer Erkrankung an COVID-19 haben oder bei denen dies bei mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen der Fall ist, ist weiterhin unter den bekannten Bedingungen möglich. Die Fehltage erscheinen nicht im Zeugnis.
Für Dienstag, 11.1.2022 ist ein Informationselternabend für jetzige Viertklässler-Eltern angesetzt worden. Da er in Zusammenarbeit mit dem Gymnasium und dem BBZ stattfinden sollte, können wir noch keine Aussagen treffen, ob er ausfällt, verschoben wird oder online stattfindet. Wir werden am Montag und dann auch über den SEB/Homepage informieren.
Wir werden an dieser Stelle in Kürze auch über die Neuregelungen zu Klassenarbeiten, Abschlussprüfungen und möglichen Distanzunterricht informieren. Die entsprechenden Erlasse können Sie bereits jetzt nachlesen.
Bettina Kossek
Schulleiterin
Downloads:
Update 16.12.21 – Essen in den Klassenräumen
Liebe Eltern,
da es in letzter Zeit viele Nachfragen gab, warum in den Klassenräumen nicht gegessen werden darf, möchte ich auf die gültige Corona-Verordnung hinweisen, die seit dem 22. November 2021 gilt. Darin werden auch Ausnahmen geregelt, die in dem Auszug aufgeführt sind:
…Die Aufsicht führende Lehrkraft kann zudem entscheiden, dass das Tragen einer MNB im Einzelfall aus Gründen, die in der Person der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers liegen, zeitweise ausgesetzt wird.
Wenn es einer Schülerin oder einem Schüler also aus irgendeinem Grund plötzlich mit der MNB nicht gut gehen sollte, kann die Lehrkraft Ausnahmen zulassen. Diese Möglichkeit zur zeitweisen Ausnahme von der MNB-Pflicht ist mithin im Sinne des Infektionsschutzes restriktiv zu handhaben. Durch die ermöglichte Ausnahme von der MNB-Pflicht dürfen die grundlegenden Vorgaben des Schulen-Coronaverordnung und gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung bestehende Pflichten nicht umgangen werden. Bei einer solchen vorübergehenden Maskenpause soll, wenn möglich, auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen geachtet werden.
Überdies besteht generell eine Fürsorgeverantwortung der Schule, aufgrund derer in Einzelsituationen bei einer Schülerin oder einem Schüler eine vorübergehende „Maskenpause“ zugelassen werden kann. So darf im üblichen Umfang, auch wenn eigentlich eine Maske getragen werden muss, getrunken und in Ausnahmefällen auch gegessen werden….
Aus diesen Abschnitten der SchulcoronaVO des MBWK gilt an unserer Schule ganz konkret in Bezug auf das Essen und Trinken:
Mensa:
In der Mensa ist die Sitzordnung so gestaltet, dass am Sitzplatz ein Abstand von 1,5m zu anderen Personen bei der eigentlichen Nahrungsaufnahme gesichert ist. Somit kann auf Grundlage der Verordnung die Maske abgenommen werden. Es werden darüber weitere Sitzmöglichkeiten geschaffen, damit alle SuS in der Pause ihr Mittagessen einnehmen können.
Snacks werden nur verkauft und müssen außerhalb des Gebäude verzehrt werden.
In den Pausen:
Alle SuS verbringen die Pausen regelhaft außerhalb des Gebäudes und verzehren dort ihre Pausenverpflegung.
Bei Regenpausen, welche durch die Schulleitung bekannt gegeben werden, verbleiben die SuS in den Klassenräumen. Hier ist dann die oben beschriebene Ausnahme, in der aus Fürsorgepflicht die Pausenverpflegung geregelt, mit Abstand und Lüftung eingenommen werden kann, es gilt aber auch hier die Maskenpflicht.
In den Unterrichtsräumen in der Unterrichtszeit:
Grundsätzlich ist während der Unterrichtszeit das Abnehmen der Maske untersagt, da hier keine Abstände von 1,5m gewährleistet werden können und dieses regelhaft. Muss ein SoS in den oben beschriebenen Fällen Trinken (Fürsorgepflicht), so muss der SoS vor die Tür gehen und dort trinken, da nur hier der nötige Abstand gewährleistet ist. Dieses Procedere ist im Fachunterricht in Fachräumen auch außerhalb von Corona vorgeschrieben.
Alle Abweichungen von der Maskenpflicht stellen Ausnahmen dar und sind als Einzelfälle zu bewerten, in denen ein Abstand von 1,5m einzuhalten und dann auf die Lüftungsvorgaben konsequent zu achten ist!
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 14.12.21 – Bildungsgutscheine auch weiterhin in der Schule erhältlich und bei gewerblichen Nachhilfeanbietern einlösbar
Liebe Eltern,
Sofern Sie nicht bereits die „Sommerferiengutscheine“ im Ferienzeitraum mit 30 Einheiten à 45 ausgeschöpft haben, können Sie Bildungsgutscheine unter Berücksichtigung folgender Voraussetzungen auch weiterhin in diesem gesamten Schuljahr nutzen.
Die Nachhilfegutscheine sind für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen pandemiebedingten Lerndefiziten gedacht, für die die Schule einen entsprechenden Bedarf sieht. Insofern entscheidet Ihre Schule, für wen sie einen dieser Gutscheine ausstellt – mit Unterschrift, Schulstempel und Hinweisen zu Fächern und Themenschwerpunkten für den jeweiligen Schüler/die jeweilige Schülerin.
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Fachlehrkraft, um den Bedarf abzusprechen und ggf. den Gutschein zu erhalten.
Update 14.12.21: Der Bildungsgutschein kann hier nun heruntergeladen werden (klick mich)
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 17.11.21: Maskenpflicht wird wieder eingeführt
Liebe Eltern,
ab dem 22. November 2021 wird die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude wieder eingeführt – auch alle geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler sollten sich testen!
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Medieninfo vom 17.11.2021 (klick mich).
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 29.10.21: Maskenpflicht ab dem 1.11.2021
Liebe Eltern,
wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, wird es in den Schulen ab Montag eine weitere Lockerung bei den Corona-Schutzmaßnahmen geben. Ab dem 1.11.2021 entfällt laut Corona-Schulinformation 048 die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes „am eigenen Sitzplatz bzw. am konkreten Tätigkeitsort“. Auf den Laufwegen innerhalb des Schulgebäudes, d.h. bei jedem Verlassen des Arbeitsplatzes bleibt die Maskenpflicht weiter erhalten. Das gilt auch für die öffentlichen Verkehrsmittel. Deshalb müssen die Kinder auch weiterhin Masken bei sich haben.
Über detaillierte Regelungen zu einzelnen Fächern und die Form der Testnachweise für Eltern werden wir noch informieren, sobald sie uns vorliegen.
Wie bisher werden die Schüler*innen auch weiterhin zweimal wöchentlich getestet. Im Falle einer Infektion in einer Lerngruppe gilt für alle Gruppenmitglieder für die folgenden fünf Schultage unverzüglich die Maskenpflicht und eine tägliche Testpflicht. Ausgenommen von der Testpflicht sind Schüler*innen, die geimpft bzw. genesen sind.
Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes (Lernen am andere Ort, Praktika etc.) gelten die jeweils örtlichen Hygieneregeln.
Auch für Eltern, die an Elternversammlungen sowie in Sitzungen der Elternvertretungen und Klassenkonferenzen teilnehmen, besteht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung mehr. Allerdings ist auch weiterhin ein negativer Testnachweis Zugangsvoraussetzung zur Schule.
Ich wünsche Ihnen ein sonniges, gesundes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 20.9.21 – Corona-Schulinfo vom 16.9.2021 – Selbsttest in den Ferien
Schülerinnen und Schüler können die Bestätigung der Schule derzeit nutzen, um auch in der Freizeit Zugang zu zum Beispiel Veranstaltungen oder Restaurants zu bekommen. Während der Herbstferien zwischen dem 4. und 17. Oktober 2021 werden in den Schulen keine regelmäßigen Selbsttestungen durchgeführt. Dennoch behalten die Schulbescheinigungen unter für diesen Zeitraum leicht veränderten Bedingungen ihre Gültigkeit. In den Ferien muss zusätzlich entweder die jeweils höchstens 72 Stunden alte Bestätigung des professionell durchgeführten Tests oder die qualifizierte Selbstauskunft über den häuslichen Test vorgezeigt werden. Das gilt für alle minderjährigen Schülerinnen und Schüler, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind. In Bezug auf die Selbsttestungen gilt das, was auch im sonstigen Schulbetrieb gilt. Notwendig ist weiterhin, dass eine Sorgeberechtige bzw. ein Sorgeberechtigter bestätigt, dass die minderjährige Schülerin oder der minderjährige Schüler den Selbsttest durchgeführt hat. Diese Selbstauskunft ist mit einem Datum und einer Uhrzeit zu versehen. Die bescheinigte Testung oder die Selbstauskunft haben eine Wirksamkeit von 72 Stunden und müssen zusammen mit der einmaligen Schulbescheinigung bei der Veranstalterin oder dem Veranstalter vorgelegt werden.
Bei Bedarf (formloser Antrag genügt) erhalten die Schülerinnen und Schüler für die Ferienzeit von ihren Schulen fünf Selbsttests. Die bereitgestellten Selbsttests sind nur für minderjährige Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Selbstverständlich können sie auch selbst beschaffte Tests zur Testung nutzen.
Wir bitten um Antragstellung bis zum Montag, 27.9.2021 mit der Angabe des Schülernamens und der Klasse über folgende Emailadresse: [email protected]
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 28.7.21 – Informationen zum Schuljahresbeginn
Liebe Eltern der GGS Schwarzenbek,
mit Schuljahresbeginn am Montag, 2.8.2021 starten wir in voller Präsenz. Darüber freuen wir uns sehr! Wie Sie der Presse entnehmen konnten, wird die Kohortenregelung aufgehoben, d.h. die Aufteilung der einzelnen Jahrgänge auf verschiedene Flächen des Schulgeländes entfällt. Am ersten Schultag allerdings werden die Klassenlehrkräfte ihre Klassen von den bekannten Aufstellplätzen abholen, um gemeinsam mit ihnen die Selbsttestung durchzuführen. Diese Testungen sämtlicher Schüler*innen, die nicht vollständig geimpft und genesen sind (bitte unbedingt einen Nachweis erbringen) werden bis auf Weiteres zweimal wöchentlich fortgeführt.
Eine Maskenpflicht besteht bis auf wenige Ausnahmen nur noch innerhalb des Gebäudes.
Für einen sicheren Start ins neue Schuljahr ist es wichtig, dass Sie im Falle einer Rückkehr von einer Urlaubsreise die geltenden Quarantänevorgaben gewissenhaft beachten. Kinder, die sich in einer entsprechenden Quarantäne befinden, werden selbstverständlich nicht in die Schule kommen können.
Ein wesentlicher Beitrag ist eine Testung in den letzten drei Tagen vor dem ersten Schultag bzw. eine ärztliche Abklärung unspezifischer Symptome.
Ich wünsche allen ein gesundes Schuljahr 2021/22!
Herzliche Grüße
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 28.7.21 – Einschulungsveranstaltungen der Jahrgänge 1 und 5
Liebe Eltern,
wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, ist die Regelung zu den Einschulungsveranstaltungen verändert worden.
Für Eltern und Angehörige gilt weiterhin grundsätzlich die Testpflicht. Das Testergebnis darf höchstens drei Tage alt sein (zuvor 24 Stunden). Geimpfte, deren Zweitimpfung 14 Tage zurückliegt und Genesene brauchen kein negatives Testergebnis, um das Schulgelände betreten zu dürfen, müssen darüber aber einen Nachweis erbringen. Eine qualifizierte Selbstauskunft reicht bei Schülerinnen und Schülern (auch bei den neu eingeschulten) aus. Das Formular hierzu befindet sich auf unserer Homepage (klick mich).
Bitte melden Sie sich und alle Begleitpersonen über unsere Mailadresse der Schule [email protected] bzw. den Postkasten in der Berliner Straße 12 mit dem Formular „Selbsteinschätzung für Begleitpersonen auf den Einschulungsveranstaltungen“ (klick mich) für unsere Einschulungen im Vorwege an. Damit erleichtern Sie sich den Zutritt zu unserer Schule.
Wichtig ist, dass Sie im Falle einer Rückkehr von einer Urlaubsreise die geltenden Quarantänevorgaben gewissenhaft beachten. Kinder, die sich in einer entsprechenden Quarantäne befinden, werden selbstverständlich nicht in die Schule kommen können.
Innerhalb des Gebäudes besteht für alle Personen Maskenpflicht.
Ich freue mich, Sie bei unseren Einschulungsveranstaltungen begrüßen zu dürfen!
Herzliche Grüße
Bettina Kossek
Schulleiterin
Weiter Informationen und wichtige Dokumente zu den Einschulungsveranstaltungen finden Sie im Downloadbereich oder hier. Bitte bringen Sie die Selbsterklärung und die Selbsteinschätzung ausgefüllt mit.
Update 24.6.21 – Informationen zu den Einschulungen und zum neuen Schuljahr
Sehr geehrte Eltern,
die zurzeit gültige Schulcorona-Verordnung sieht einen Zugang zur Schule nur mit einem gültigen negativen Testergebnis vor, dabei kann eine Selbsterklärung lediglich für Schülerinnen und Schüler oder von Lehrkräften genutzt werden.
Für Eltern und Gäste ist zwingend ein Nachweis aus einem Testzentrum oder ähnlichem erforderlich. Bei dieser Veranstaltung gilt zusätzlich die entsprechende Landesverordnung für Veranstaltungen, die vorsieht, dass dieser Nachweis nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Weiterhin ist in den Landesverordnungen vorgesehen, dass vollständig geimpfte Personen gem. Landesverordnung oder vollständig Genesene die Schule ohne Test betreten dürfen. In diesem Fall ist der entsprechende Nachweis bei Zutritt vorzulegen.
Wir bitten Sie, dieses grundsätzlich bei allen Terminen oder Besuchen an unserer Schule zu beachten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
gez. B. Kossek
Schulleiterin
Weiter Informationen und wichtige Dokumente zu den Einschulungsveranstaltungen finden Sie im Downloadbereich oder hier. Bitte bringen Sie die Selbsterklärung und die Selbsteinschätzung ausgefüllt mit.
Update 7.6.2021 – Aktualisierte Informationen zum Betreten der Schule am Tag der Abschlussfeier
Das Dokument „Informationen zum Zutritt der Schule – Stand vom 4.6. (klick mich)“ wurde aktualisiert. Für Gäste besteht nun die Möglichkeit, ohne Voranmeldung zwischen 18:00 und 19:30 Uhr am Vorabend der Feier einen Schnelltest im Testzentrum neben der Schule durchzuführen.
Update 31.5.2021 – Feierliche Zeugnisübergabe am 10.6. (10. Klassen) und 11.6. (9. Klassen)
Liebe Absolventinnen und Absolventen, Liebe Eltern der Abschlussklassen,
das Warten auf Lockerungen hat sich ausgezahlt, denn denn wir dürfen im Moment mit bis zu 125 Personen gleichzeitig die Zeugnisübergabe durchführen.
Unter Auflagen darf jede Absolventin und jeder Absolvent von maximal zwei Erziehungsberechtigten oder zwei Personen aus der eigenen häuslichen Gemeinschaft begleitet werden. Es sind ebenfalls Begleitpersonen zulässig, die nach Corona-Bekämpfungsverordnung von der Kontaktbeschränkung ausgenommen sind (Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister, eigene Kinder und andere in gerader Linie Verwandte).
Bitte entnehmen Sie alle Details der offiziellen Einladung der Schulleitung (klick mich).
Weitere Downloads:
Zugangsformular mit Angabe der Daten (klick mich)
Informationen zum Zutritt der Schule – Stand vom 4.6. (klick mich)
Update 30.5.2021 – Lockerungen außerhalb geschlossener Räume
Liebe Eltern der GGS Schwarzenbek,
Wie bereits am 27.5.2021 angekündigt, hat die Landesregierung aufgrund der landesweit gesunkenen Inzidenz über weitere Erleichterungen für den Schulbetrieb entschieden. Die entsprechenden Verordnungen sind nun beschlossen.
Für Schülerinnen und Schüler besteht fortan keine Pflicht mehr zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn sie sich außerhalb eines geschlossenen Raumes innerhalb ihrer Kohorte aufhalten. Dies gilt für Pausenzeiten auf dem Schulhof, Sportunterricht oder anderen im Freien stattfindenden Unterricht, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb der eigenen Kohorte eingehalten wird. Dieses gilt auch bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes sowie auf Schulwegen zwischen Bus- oder Bahnhaltestelle und der Schule.
Im Schulgebäude besteht weiterhin die MNB-Pflicht. Ausnahmen gelten nur, wenn bei Abschlussprüfungen und bei mündlichen Vorträgen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird.
Herzliche Grüße
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 27.5.2021 – Bescheinigung über die Vorlage eines negativen Selbsttests nun erhältlich
Liebe Eltern der GGS Schwarzenbek,
In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium können Schülerinnen und Schüler ab Montag, 31.5.2021 bei Durchführung der Testung in der Schule eine entsprechende Bescheinigung bei Bedarf ausgestellt bekommen und diesen Nachweis auch für Bereiche außerhalb von Schule verwenden. Die getestete Person muss dafür bitte das Formular (klick mich) ausgedruckt und vollständig vorausgefüllt mitbringen.
Update 21.5.2021 – Jahrgänge 7 und 8 ab Dienstag, 25.5.2021 voraussichtlich in Vollpräsenz
Nach dem jetzigen Stand werden auch die Jahrgänge 7 und 8 ab Dienstag, 25.5.2021 in die Vollpräsenz gehen. Bitte beachten Sie dazu die eine Presseinformation, die es am Wochenende in den Medien geben wird. Diese Mitteilung ist bindend.
Update 20.5.2021 – Freiwillige Wiederholung aufgrund der Corona Pandemie im Schuljahr 2020/21
Liebe Eltern der Jahrgänge 1-8,
ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal darüber informieren, dass Eltern (gemäß dem Erlass vom 1. März 2020 zur freiwilligen Wiederholung aufgrund der Corona Pandemie im Schuljahr 2020/21) in diesem Schuljahr einen Antrag auf Wiederholung des Schuljahres stellen können. Dies gilt auch in den Jahrgangsstufen 1 und 2 für einen Antrag auf Verbleib in der Eingangsphase. Im Falle der Wiederholung wird das Schuljahr 2020/21 nicht auf die Dauer des Schulbesuchs angerechnet.
Ich weise Sie darauf hin, dass der Antrag bei der Schule spätestens eine Woche vor dem Termin der zuständigen Klassenkonferenz als Zeugniskonferenz schriftlich eingereicht werden muss.
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die zuständige Klassenlehrkraft, wenn Sie ein Beratungsgespräch diesbezüglich wünschen. Ein bereits gestellter Antrag auf freiwillige Wiederholung kann bis zum Termin der Klassenkonferenz als Zeugniskonferenz zurückgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 10.5.2021 – Erlass zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern in der Coronapandemie in der Zeit vom 17. Mai bis 18. Juni 2021
Im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht vom 17. Mai bis 18. Juni 2021 auf Antrag die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund. Die Eltern erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail der zuständigen Schule. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Wie auch bisher schon erfolgt die Beurlaubung nur in Bezug auf die Teilnahme am Präsenzunterricht. Fachbezogene Leistungen, die Schülerinnen und Schüler auf Veranlassung der Schule außerhalb des Präsenzunterrichts erbringen, sind bei der Leistungsbewertung und Notenbildung zu berücksichtigen, sofern eine angemessene Gewichtung der Leistung möglich ist (§ 148c Abs. 1 Schulgesetz SH).
Werden Aufgaben, die die Schule im Distanzlernen verpflichtend auferlegt hat, nicht erbracht, kann dies Auswirkungen auf Leistungsbewertung und Notenbildung haben.
Update 6.5.2021 – Unterricht in unserer Schule ab 10.5.2021
Laut der neuen Corona-Schulinfo in Verbindung mit der für uns bis auf Weiteres gültigen Allgemeinverfügung des Kreises werden wir in der nächsten Woche für die Jahrgänge 1-6 Präsenzunterricht durchführen.
In den Jahrgängen 7-9 findet weiterhin Wechselunterricht statt.
Für die Abschluss-Schüler*innen der Jahrgänge 9 und 10 gilt:
- Am Montag, 10.5.21 findet Unterricht für die entsprechende Lerngruppe nach Plan statt.
- Am Dienstag, 11.5. und Mittwoch, 12.5. findet ebenfalls Unterricht für die entsprechende Lerngruppe nach Plan statt. Zusätzlich erhalten alle Schüler*innen an diesen Tagen ihre Vornoten und Beratungen zu den mündlichen Prüfungen durch die Klassenlehrkräfte. Für beurlaubte Schüler*innen bieten die Klassenlehrkräfte an einem dieser beiden Tage individuelle Termine in der Schule an.
- Ab Montag, 17.5.21 gibt es für die Abschluss-Schüler*innen Präsenzangebote, die durch die Klassenlehrkräfte kommuniziert werden. Diese werden individuell vereinbart.
Die MSA-Schüler*innen des 9. Jahrganges kommen weiterhin in die Schule.
Freitag der 14.5.2021 ist ein fester Ferientag.
Update 30.4.2021 – Wechselunterricht für alle Kinder aller Klassen ab dem 3.5.21
Ab Montag, 3.5.2021 findet an der GGS Schwarzenbek bis auf Weiteres Wechselunterricht in allen Jahrgängen statt. Die Klassenlehrkräfte informieren über die Gruppeneinteilung. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht. Eine Notbetreuung für die Jahrgänge 1-6 wird wie gehabt angeboten.
Alle Schülerinnen und Schüler unterliegen der Testpflicht. Dafür gibt es die folgenden Möglichkeiten:
- Durch die Durchführung des zweimal wöchentlich beaufsichtigten Selbsttests in der Schule oder
- durch die Vorlage der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als zwei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden oder
- durch die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als zwei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie erhalten stattdessen ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen, in etwa vergleichbar dem Angebot im Wechselunterricht.
Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag nach § 15 Schulgesetz auf Beurlaubung von der Teilnahme am Präsenzunterricht zu stellen.
Update 29.4.2021 – Unterricht ab dem 3.5.21
Liebe Eltern der Grund- und Gemeinschaftsschule,
Wir können es alle nicht mehr erwarten, dass Ihre Kinder wieder in die Schule kommen, aber leider können wir zum heutigen Zeitpunkt noch keine Aussage darüber treffen wie es ab Montag für unsere Schülerinnen und Schüler weitergeht.
Laut der am 28.4. veröffentlichten Corona-Schulinformation 2021-030 erfolgt für das Herzogtum Lauenburg aufgrund einer möglichen kurzfristigen Aufhebung der Allgemeinverfügung aufgrund des 100er-Erlasses die Entscheidung erst am Freitag.
Da es uns nicht möglich ist, die daraus resultierende Umsetzung an unserer Schule so kurzfristig auf die Homepage zu setzen, werden die Klassenlehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern informieren wie es ab Montag, 3.5.2021 weitergeht.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 28.4.2021 – Testpflicht für Abschluss-Schüler*innen
Auf Grund des geänderten Infektionsschutzgesetzes gilt auch alle Abschluss- Schüler*innen die Testpflicht.
Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler bedeutet, dass die Voraussetzung für das Betreten der Schule – das Vorhandensein einer negativen Testbescheinigung – auf drei verschiedenen Wegen erfüllt werden kann:
- Durch die Durchführung des zweimal wöchentlich beaufsichtigten Selbsttests in der Schule oder
- durch die Vorlage der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als zwei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden oder
- durch die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. DieserTest darf nicht länger als zwei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden.
Die Ausnahme von der Testpflicht gilt nur noch für den Tag einer Abschlussprüfung selbst, ein Testangebot wird selbstverständlich vorgehalten.
Update 22.4.2021 – Materialausgabe und Notbetreuung ab Montag, 26.4.2021
Liebe Eltern,
in der kommenden Woche gibt es weiterhin Wechselunterricht in der Sek 1 für Abschlussschüler*innen und Distanzangebote für Jg. 1 bis 8 und F9.
Die Materialausgabe erfolgt mit zentralen Ausgabezeiten in den beiden Gebäuden wie folgt:
GS: mittwochs 9:00-10:30 Uhr
Sek I: mittwochs 8:30:00-12:00 Uhr
Die Notbetreuung für alle SuS findet im Gebäude in der Breslauer Str. statt.
Update 15.4.2021 – Corona-Elterninfo vom Ministerium (Formular hinzugefügt)
Liebe Eltern,
bitte beachten Sie den Elternbrief von Frau Prien zum Schulstart nach den Osterferien (klick mich), sowie die Hinweise zur Einhaltung der Quarantäneregeln nach Reisen ins Ausland (klick mich) und der Testpflicht. Sollte uns noch keine Genehmigung zur zweimal wöchentlichen Selbsttestung für Ihre Kinder (klick mich) vorliegen, bitte ich um Übermittlung des Formulars über die üblichen Wege. Eine Vorlage für eine qualifizierte Selbstauskunft für eines negativen PoC-Antigentest finden Sie im Covid-19-Downloadbereich.
Da wir in unserem Kreis nach den Osterferien überwiegend mit Distanzlernen beginnen, können Sie nach Rücksprache mit den Klassenlehrkräften in der ersten Schulwoche sämtliche Dokumente auch in Papierform erhalten.
Im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht vom 19. April bis 14. Mai 2021 auch weiterhin auf Antrag die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund. Bitte erklären Sie den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 13.4.2021 – Wie geht’s weiter vom 19.4.2021 bis 23.4.2021?
Liebe Eltern der Grund- und Gemeinschaftsschule,
gemäß der Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 12.4.2021 findet in den allgemeinbildenden Schulen für die Schüler*innen kein Unterricht und keine sonstigen Schulveranstaltungen in Präsenz statt. Es ist ein Lernen in Distanz vorgesehen.
Abweichend davon kann für Schülerinnen in den Abschlussjahrgängen Präsenzunterricht stattfinden, vorrangig dabei für diejenigen, die im Schuljahr 2020/21 an einer Abschlussprüfung teilnehmen. Da uns zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Handlungsanweisungen vorliegen, werden die Abschlussschüler*innen der Jahrgänge 9 und 10 direkt über die Klassenlehrkräfte über die Form des Unterrichts ab dem 19.4.2021 informiert.
Für die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird auch weiterhin eine Notbetreuung vorgehalten, wenn…
Update 31.3 – Schule nach den Ferien? Steht doch in den Nachrichten! Aber…
…trotz vieler aktueller Meldungen in der Presse, gibt es derzeit noch keine Handlungsanweisungen für uns. Detailinformationen für die Schulen werden nicht vor dem 13.4.2021 erfolgen. Wir werden Sie dann über konkrete Umsetzungen an unserer Schule informieren.
Update 26.3 – Wie geht‘s es an der Grund- und Gemeinschaftsschule weiter nach den Osterferien?
Liebe Eltern,
derzeit haben wir keine Information darüber, wie der Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien weitergeht. Selbstverständlich halten wir Sie über die Homepage bzw. den Schulelternbeirat auf dem Laufenden. Eine endgültige Entscheidung erwarten wir aber erst in der letzten Ferienwoche.
Ich wünsche Ihnen auch im Namen des gesamten Schulleitungsteams gesunde und erholsame Osterferien.
Herzliche Grüße
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 24.3 – Ferienbetreuung der OGS für die Jahrgänge 1-4
Die Ferienbetreuung der OGS findet in der Zeit vom 12.4. – 16.4.2021 in der Breslauer Straße statt. Das Angebot richtet sich nur an die Schüler*innen, die derzeit bereits das Notbetreuungsangebot der OGS nutzen.
Die Anmeldeformulare sind den Schüler*innen bereits zugegangen, stehen aber hier auch noch einmal zur Verfügung. Anmeldeschluss ist der 26.3.2021.
Update 19.3 – Information zum Testangebot für Schüler*innen der GGS Schwarzenbek
Die Landesregierung hat entschieden, dass allen Schüler*innen ab dem 22.3.2021 ein einmal wöchentliches Selbsttestangebot zur Verfügung gestellt wird. Dafür wurde der SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche beschafft.
Informationen zur Testung der Abschlussschüler*innen im Rahmen der Abschlussprüfungen (klick mich)
Informationen zur Testung für die übrigen Schüler*innen der GGS (klick mich)
Update 18.3 – Unterricht ab Montag, dem 22.3.
Unterricht an der Grund- und Gemeinschaftsschule ab dem 22.3.2021 gemäß der Corona-Schulinformation des Ministeriums vom 17.3.2021
Jahrgänge 1 – 6 Wechselunterricht
Jahrgänge 7 – 9 Distanzlernen
Abschlussschüler*innen der Jahrgänge 9 und 10 erhalten wie bisher Präsenzangebote
Update 12.3 – Unterricht an den Prüfungstagen
An den Prüfungstagen von ESA und MSA (23.03., 26.03. sowie 29.03.) findet der Unterricht wie folgt statt:
GS: Unterricht nach dem dann gültigen Unterrichtsmuster
Sek I: Jahrgang 5 und 6: Notbetreuungsangebot, alle anderen Schüler*innen haben unterrichtsfrei
Wir bitten um rechtzeitiges Einreichen der Anträge für Notbetreuung für unsere Personalplanung.
Hier finden Sie den Antrag zur Notbetreuung für die Jahrgänge 1-6 (klick mich)
Update 10.3 – Unterricht ab kommenden Montag (15.3.)
Unterricht an der Grund- und Gemeinschaftsschule in der Woche von 15.-19.3.2021 gemäß der Corona-Schulinformation des Ministeriums vom 10.3.2021:
Jahrgänge 1 – 6 Wechselunterricht
Jahrgänge 7 – 9 Distanzlernen
Abschlussschüler*innen der Jahrgänge 9 und 10 erhalten wie bisher Präsenzangebote.
Update 8.3 – Informationen zur aktuellen Unterrichtssituation
Liebe Eltern,
in der letzten Zeit ist positive und negative Kritik an uns herangetragen worden. Einige Anregungen nehmen wir gern auf, andere Wünsche können wir aus verschiedenen Gründen nicht erfüllen.
Wiederholt ist die Bitte nach Videounterricht an uns herangetragen worden.
Lesen Sie hier das vollständige Informationsschreiben (klick mich)
Update 4.3 – Intensivvorbereitung für die Abschlussschüler der Jahrgänge 9 und 10 vom 5.3. – 22.3.2021
Dies Intensivvorbereitung der ESA- und MSA-Prüflinge beginnt ab Freitag, 5.3.2021. Bis zu den schriftlichen Prüfungen sind es 12 Schultage, sodass jede Lerngruppe jeweils viermal im Fach Mathematik, Englisch und Deutsch unterrichtet wird. Jedes Fach wird im täglichen Wechsel geblockt vom 2. bis 4. Block erteilt. In den übrigen Fächern findet Distanzlernen statt.
Einige Fachlehrkräfte unterrichten in mehreren Prüfungsklassen. Dieses in der Intensivvorbereitung beizubehalten, war planungstechnisch nicht möglich, aber uns war wichtig, dass alle Schüler*innen in dieser Phase von einer Lehrkraft betreut werden. Deshalb haben wir zusätzliche Fachlehrkräfte als Unterstützung eingesetzt.
Update 3.3 – Wechselunterricht in der Grundschule – Verlängerung bis zum 12.3.2021
Liebe Grundschuleltern,
in den Jahrgangsstufen 1 – 4 wird der Unterrichtsbetrieb in Form des Wechselunterrichts nach derzeitigem Stand bis zum 12.3.2021.fortgesetzt. Ihre Kinder kommen weiterhin jeden zweiten Schultag in die Schule. Dadurch ist gewährleistet, dass innerhalb von zwei Unterrichtswochen für beide Gruppen im gleichen Umfang Präsenzunterricht durchgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kossek
Schulleiterin
Beitrag vom 24.2. – Wechselunterricht vom 1.3. – 5.3.2021
Liebe Grundschuleltern,
wie bereits am 23.2.2021 angekündigt, möchte ich Sie über die Umsetzung des Wechselunterrichts an unserer Schule in der Zeit vom 1.3.-5.3.2021 informieren. Dabei orientieren wir uns an den Rahmenvorgaben des Bildungsministeriums. Bitte klicken Sie für weitere Informationen auf die folgenden Buttons.
Update 2.3. – Rückkehr der Jahrgänge 5 und 6
Liebe Eltern der Jahrgänge 5 und 6,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Umsetzung des Wechselunterrichts an unserer Schule in der Zeit vom 8.3. – 12.3.2021 informieren. Dabei orientieren wir uns an den Rahmenvorgaben des Bildungsministeriums.
Update 1.3. – Wege und Möglichkeiten mit und ohne ESA
Liebe ESA-Kandidaten,
die Agentur für Arbeit Geesthacht hat eine interessante Übersicht erstellt, welche Möglichkeiten sich euch ab kommendem Sommer bieten – egal ob mit oder ohne ESA-Abschluss.
Update 24.2. – Wechselunterricht vom 1.3. – 5.3.2021
Liebe Grundschuleltern,
wie bereits am 23.2.2021 angekündigt, möchte ich Sie über die Umsetzung des Wechselunterrichts an unserer Schule in der Zeit vom 1.3.-5.3.2021 informieren. Dabei orientieren wir uns an den Rahmenvorgaben des Bildungsministeriums. Bitte klicken Sie für weitere Informationen auf die folgenden Buttons.
Update 23.2. – Auszug aus der Corona-Schulinformation 2021 – 015 – Herzogtum Lauenburg
Ab 1. März 2021 wird an den Grundschulen in den Jahrgangsstufen 1 – 4 der Unterrichtsbetrieb in Form des Wechselunterrichts aufgenommen. In welcher Form der Unterricht für die Zeit ab dem 08. März 2021 fortgeführt wird, wird unter Berücksichtigung der Entwicklung des Infektionsgeschehens gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium am 1. März 2021 entschieden.
Die Abschlussklassen erhalten weiterhin Präsenzunterrichtsangebote unter Einhaltung der strengen Hygienevorgaben (insbesondere Mindestabstandsregel und MNB-Pflicht.
In den Klassen 1 – 6 gibt es ein Notbetreuungsangebot.
Auch weiterhin gilt für Eltern und Erziehungsberechtigte die Möglichkeit der erleichterten Beurlaubung, um der besonderen Situation vieler Familien Rechnung zu tragen. Die Eltern erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Es gilt weiterhin das verpflichtende Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung für alle an Schule Tätigen sowie für Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Inzidenzwert. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 8. März 2021 und findet sich hier: klick mich
Über die Umsetzung des Wechselunterrichtes an unserer Schule informieren wir Sie über die Homepage.
Update 19.2.
Erweiterte Maskenpflicht in der Schule ab dem 22.2.2021: medizinische Masken sind Pflicht
Zu der Frage der Maskenpflicht hat es eine weitere Beratung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren gegeben, die zu einer Veränderung der ab Montag, den 22. Februar 2021 geltenden SchulencoronaVO führt: Im Interesse einer erhöhten Schutzwirkung gilt in der Zeit vom 22. Februar bis zum 7. März 2021 für alle an Schule Beschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler die Pflicht, in der Unterrichts- und Betreuungssituation mindestens eine medizinische Maske zu tragen, sogenannte OP-Masken. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der jeweiligen Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten.
Update 16.2. – Corona-Schulinfo für den Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Schulbetrieb wird über den 21. Februar 2021 hinaus bis zum 28. Februar 2021 in Form von Distanzlernen fortgesetzt. Dies gilt auch an den Grundschulen.
Die Abschlussklassen erhalten weiterhin Präsenzunterrichtsangebote unter strengen Hygienevorgaben (insbesondere Mindestabstandsregel und MNB-Pflicht).
In den Jahrgangsstufen 1 – 6 bleibt das bisherige Notbetreuungsangebot bestehen. Am 22. Februar 2021 entscheidet die Landesregierung unter Beachtung der aktuellen Entwicklung über das weitere Vorgehen für die Zeit ab 1. März 2021, ob der Unterricht in Form des Wechselunterrichts oder als Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb aufgenommen werden kann.
Für alle Schulen in Schleswig-Holstein gelten zudem folgende Hinweise:
Um der besonderen Situation vieler Familien Rechnung zu tragen, gilt ab dem 22. Februar die erleichterte Möglichkeit für Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder aus wichtigem Grund vom Präsenzunterricht in den Jahrgangsstufen 1 – 4 befreien zu lassen. Die Eltern erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich
Da sich die Infektionslage in unserem Kreis nicht zum Positiven verbessert hat, sollen die Anmeldeverfahren für weiterführende Schulen so weit wie möglich nun ohne persönliches Erscheinen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten durchgeführt werden, d.h. nur auf dem Postwege bzw. über unsere Briefkästen. Das war zum Zeitpunkt unserer Informationsveranstaltung nicht absehbar.
Sollten Sie deshalb Ihren bereits abgesprochenen Termin nicht wahrnehmen wollen, bitten wir Sie um kurze Rückmeldung.
Wir bitten um Verständnis!
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 15.2. – Präsenzunterricht für die Abschlussschüler*innen der Jahrgänge 9 und 10
Nach den Anweisungen des Ministerium findet ab sofort für alle Abschlussschüler*innen ein tägliches Präsenzangebot auf Basis des Stundenplanes statt, außer in den Fächern WPU, Rel/Pil und Sport, da es nicht zu kohortenübergreifenden Überschneidungen kommen darf.
Update 11.2. – Schulbetrieb ab dem 22. Februar 2021
Nach den Informationen des Ministeriums erfolgt für die Klassen 1 – 4 möglicherweise ab dem 22.2. wieder Präsenzunterricht unter Coronabedingungen im Herzogtum Lauenburg. Eine endgültige Entscheidung für unseren Kreis wird am 15.2. vom Ministerium getroffen.
Update 29.1. – Corona-Schulinformation vom 28.1.2021 – Abschlussprüfungen
- Die Abschlussprüfungen zum ESA, zum MSA finden statt. Die bereits übermittelten Prüfungstermine gelten unverändert.
- In den schriftlichen zentralen Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch resp. Herkunftssprache wählen die Schülerinnen und Schüler zwei von drei Fächern, in denen sie an der schriftlichen Prüfung teilnehmen. In dem Fach, in dem keine Prüfung abgelegt wird, geht die Jahresnote in das Abschlusszeugnis ein.
- Zur Prüfungsvorbereitung wird es im März eine Intensivvorbereitung geben. Dazu erwarten wir nähere Informationen.
- In dem dritten Prüfungsfach, in dem keine Teilnahme an der schriftlichen Prüfung erfolgt ist, erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, auf Antrag eine mündliche Prüfung abzulegen, durch die ausschließlich eine Verbesserung erreicht werden kann. Diese mündliche Prüfung wäre additiv zu den bis zu zwei mündlichen Prüffächern nach Wahl gemäß Gemeinschaftsschulverordnung.
- Die Arbeitszeit in den zentral geprüften schriftlichen Fächern wird um 30 Minuten erhöht.
- Die Sprechprüfung als Prüfungsteil im schriftlichen ESA/MSA in Englisch entfällt. Dies gilt entsprechend für den mündlichen Teil der Herkunftssprachenprüfung, wenn diese als Ersatzprüfung für Englisch gewählt wurde. Weiter möglich bleibt eine mündliche Prüfung.
- Die zentrale Klassenarbeit im Jahrgang 9 entfällt.
- Bis zum Freitag, 19.3. können SuS von der Teilnahme am ESA bzw. MSA zurücktreten, egal ob sie verpflichtet waren oder einen Antrag gestellt hatten. Voraussetzung dafür ist die verpflichtende Beratung durch die Lehrkräfte und die Schulleitung (Koordinator). Ohne Beratungsgespräch ist ein Rücktritt von den Abschlussprüfungen nicht möglich. Sollte ein Rücktritt erfolgen, treten die SuS sofort in den darunterliegenden Jahrgang ein. Das vorher erworbene Zeugnis des Jahrganges 8/9 behält seine Gültigkeit.
Aktualisiert am 4.2. – Notbetreuung ab dem 1. Februar für die Jahrgänge 1-6
Liebe Eltern der Grund- und Gemeinschaftsschule,
eine Notbetreuung wird für die Jahrgänge 1-6 im Schulgebäude der Breslauer Straße angeboten. Wir möchten Sie bitten, die Anträge für die Folgewoche immer bis zum Mittwoch per Mail oder über die Briefkästen bei uns einzureichen.
Hier finden Sie den Antrag zur Notbetreuung für die Jahrgänge 1-6 (klick mich)
Update 22.1. – Notbetreuung ab dem 1. Februar für die Jahrgänge 1-6
Liebe Eltern der Grund- und Gemeinschaftsschule,
laut der neuesten Corona-Schulinformation vom 22.1.2021 finden bereits vorgesehene bewegliche Ferientage im Februar statt. Gemäß Schulkonferenzbeschluss vom 26.6.2019 liegen diese für alle Schulen in Schwarzenbek in der Zeit vom 1. bis 3. Februar. Eine Notbetreuung wird für die Jahrgänge 1-6 im Schulgebäude der Breslauer Straße angeboten, ebenso am Zeugnisgesprächstag, 4.2.2021. Wir möchten Sie bitten, die Anträge dafür bis nächsten Mittwoch, 27.1.2021 per Mail oder über die Briefkästen bei uns einzureichen.
Hier finden Sie den Antrag zur Notbetreuung für die Jahrgänge 1-6 (klick mich)
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kossek
Schulleiterin
Aktualisiert am 4.2.21 – Elternsprechtag noch bis zum 12.2. – Umsetzung an unserer Schule
Liebe Eltern der Grund- und Gemeinschaftsschule,
im Rahmen des Elternsprechtags stehen Ihnen auch Fachlehrkräfte auf Wunsch entweder am 4.2.2021 oder an individuell vereinbarten Terminen bis spätestens 12.2.2021 telefonisch oder digital zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie die Fachlehrkräfte, damit diese Ihnen einen Gesprächstermin anbieten können.
Update 21.1.21 – Zeugnisausgabe – Zeugnisgespräche und Elternsprechtag – Umsetzung an unserer Schule
Liebe Eltern der Grund- und Gemeinschaftsschule,
Laut Corona-Info vom 19.1.2021 kann der Zeitraum der Zeugnisübergabe über mehrere Tage gestreckt werden – auf die gesamte letzte Januarwoche oder auch noch in den Februar hinein.
Die gemeinsame Abholung eines Zeugnisses durch einen Schüler oder eine Schülerin in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist nicht möglich. Begründete Einzelfälle müssen mit dem Koordinator/der Koordinatorin im Vorwege abgesprochen werden.
Die Umsetzung an unserer Schule wird wie folgt verlaufen (klick mich)
Update 18.1.21 – Information bzw. Änderungen bezüglich Lernen in Distanz – bitte beachten
Liebe Eltern der Grund- und Gemeinschaftsschule,
seit dem 11.1.2021 findet in der Sekundarstufe wieder Präsenzunterricht für die Abschlussschülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9 und 10 statt. Aufgrund der Abstandsregelungen mussten zwei Gruppen pro Klasse gebildet werden, die an unterschiedlichen Tagen die Schule besuchen, d.h. die Lehrkräfte dieser Jahrgänge erteilen die doppelte Stundenzahl.
Der Unterricht ist grundsätzlich geblockt, wofür ein extra Stundenplan angefertigt wurde. Auch Lehrkräfte des Grundschulteils sind eingesetzt, sofern sie Unterricht in den beiden Jahrgängen erteilen.
Weitere Lehrkräfte sind in beiden Gebäuden sowohl für die kohortengetrennte Notbetreuung von Jahrgang 1-6 als auch für die Ausgabe von Material eingesetzt, sowie Vertretungspersonal für erkrankte Kolleginnen und Kollegen.
Deshalb ist ein Distanzlernen laut Stundenplan in vielen Fällen nicht mehr möglich. Aufgaben werden auch weiterhin über die üblichen Kommunikationswege gestellt, teilweise wird dieses aber nun von Lehrkräften übernommen, die weniger im Präsenzunterricht eingesetzt sind. Wir bitten auch um Ihr Verständnis, wenn Rückmeldungen der in Präsenz eingesetzten Lehrkräfte derzeit nicht im gewohnten Umfang erfolgen.
Die Bearbeitungszeit für die Aufgaben wird zukünftig nicht mehr mit dem „Stundenschluss“ des jeweiligen Fachunterrichts enden. Das ist auf der einen Seite der neuen Situation geschuldet, auf der anderen Seite berücksichtigen wir gerne die Tatsache, dass nicht alle Haushalte über eine ausreichende Anzahl an Rechnern verfügen, vor allem, wenn Eltern sich zusätzlich selbst im Homeoffice befinden.
Wir verfügen derzeit noch über Laptop-Leihgeräte. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihre zuständige Klassenlehrkraft.
Im Laufe dieser Woche erwarten wir weitere Schul-Informationen, die wir dann umgehend auf der Homepage veröffentlichen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 15.1.21 – Corona-Schulinfo
Bitte beachten Sie die neuesten Informationen aus dem Bildungsministerium (klick mich) zu den Themen Distanzlernübungstage, Elternsprechtage und Zeugniskonferenzen.
Update 12.1.21 – Abschlussjahrgänge ab dem 13. Januar
Liebe Eltern der Jahrgänge 9 und 10,
ab Mittwoch, 13.1.2021 bis zum Donnerstag, 28.1.2021 findet der Unterricht in diesen beiden Jahrgängen wie folgt statt:
Jahrgang 10:
Jede Klasse ist bereits in zwei Gruppen mit bis zu 10 Kindern aufgeteilt und erhält jeden zweiten Tag fünf Blöcke Präsenzunterricht. Die jeweiligen Gruppen kommen wechselweise, so dass der Kontakt reduziert ist.
Der Unterricht findet blockweise nach Kontingentstundentafel statt, wobei eines der Prüffächer D/E/M jeden Präsenztag mit drei Blöcken erteilt wird. Zwei weitere Blöcke ergeben sich aus den Fächern WiPo, Weku, Bio, Chemie, Physik oder Musik.
Jahrgang 9:
Auch hier sind die Klassen bereits in 3 Gruppen aufgeteilt. Ab morgen gilt die Präsenzpflicht nur noch für die Schülerinnen und Schüler, deren Notenbild vermuten lässt, dass sie am ESA oder FSA teilnehmen bzw. bei denen ein Antrag auf ESA-Teilnahme vorliegt. Die verbleibenden zwei Gruppen kommen jeden zweiten Tag wechselweise, so dass der Kontakt reduziert ist. Sie erhalten Unterricht nach Kontingentstundentafel, wobei eines der Prüffächer D/E/M jeden Präsenztag mit drei Blöcken erteilt wird. Zwei weitere Blöcke ergeben sich aus den Fächern WiPo, Weku, Bio, Chemie oder Physik.
Die Schülerinnen und Schüler, die im 9. Jahrgang nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten weiterhin Lernen in Distanz.
Für beide Jahrgänge gilt:
Alle WPUs, Sport und Religion/Philosophie werden für die Schülerinnen und Schüler als Lernen in Distanz erteilt.
Präsenzunterricht beginnt um 7:25 Uhr und endet um 13:05 Uhr, so dass die Busse nach dem neuen Fahrplan gut erreicht werden können. Die Mittagspause ist reduziert. Die Lehrkräfte richten die Pausengestaltung an den Bedarfen der Kinder aus.
Der genaue Plan wird über die Klassenlehrkräfte kommuniziert, ebenso welche Schülergruppe morgen beginnt.
Wie die Zeugnisausgabe am Freitag, 29.1.2021 gestaltet wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 8.1. – Abschlussjahrgänge für den 11. und 12. Januar
Liebe Eltern der Jahrgänge 9 und 10,
die Konkretisierung der Corona-Schulinformation vom 7.1.2021 sieht vor:
Alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/21 an Abschlussprüfungen teilnehmen (aus den 9. und 10. Klassen) erhalten Präsenzunterricht unter Beachtung der Hygieneregeln und Einhaltung des Abstandsgebots, entweder in entsprechend großen Räumen oder durch Aufteilung auf mehrere Räume.
Die Umsetzung an unserer Schule wird folgendermaßen organisiert:
Am Montag und Dienstag findet für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9 und 10 Präsenzunterricht statt.
Am Montag beginnt der Unterricht für den Jahrgang 10 um 7:25 Uhr, für den Jahrgang 9 um 8:30 Uhr. Die Klassen warten an ihren üblichen Aufstellplätzen. Sie werden von den Klassenlehrkräften empfangen und über den weiteren Präsenzunterricht im Januar informiert. Dieser findet gemäß Stundentafel statt, wird aber überwiegend geblockt, damit die Lehrkräfte, die parallel weitere Klassen im Homeschooling unterrichten, nicht täglich in die Schule kommen müssen.
Je nach Klassenstärke und Raumgröße werden die Klassen halbiert bzw. gedrittelt, um den Hygieneregeln bzw. dem Abstandsgebot Rechnung zu tragen.
Wir freuen uns, Ihre Kinder wieder persönlich in der Schule begrüßen zu dürfen!
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kossek
Update 7.1. – Notbetreuung ab dem 11. Januar nur für die Jahrgänge 1-6
Liebe Eltern,
hier finden Sie den Antrag zur Notbetreuung für die Jahrgänge 1-6 ab dem 11.1.2021 (klick mich)
Die Notbetreuung für die Sekundarstufe findet in der Zeit von 8:30 bis 13:00 Uhr statt.
Für die Grundschulkinder gelten die auf dem Formular angegebenen Zeiten, sofern sie in der OGS angemeldet sind. Für alle übrigen Grundschulkinder findet die Betreuung in der Zeit von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr durch die Lehrkräfte statt.
Wir bitten um Übersendung der Anträge per Mail oder über die Briefkästen für nächste Woche möglichst bis Freitag, 8.1.2021 12:00 Uhr, für die Folgewoche jeweils bis zum Mittwoch 12:00 Uhr.
Wegen der Kürze der Zeit nehmen wir für Montag, 11.1.2021 Ihre Anmeldung selbstverständlich auch telefonisch über das Sekretariat entgegen.
Update 6.1. – Elternbrief des Ministeriums zum Schulstart am 11. Januar 2021
Liebe Eltern,
das Informationsschreiben von Frau Prien steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen zur Umsetzung an unserer Schule folgen in Kürze.
Die Schulsozialarbeit hilft dir!
In den letzten Wochen haben uns immer wieder Schüler und Schülerinnen in der Beratung aufgesucht, die von Schlafproblemen berichten und sich Tipps gewünscht haben, was sie tun können. Wir gehen davon aus, dass es noch mehr Kindern und Jugendlichen zur Zeit so geht. Deswegen findet ihr hier einige Tipps, die für jedes Alter gelten:
Während der Feiertage gibt es kostenlose Hilfe über die Nummer gegen Kummer (116 111) oder den Online-Chat unter https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html (Montag bis Samstag von 14:00-20:00 Uhr).
Ihr könnt uns auch gerne Anrufen, wenn ihr Fragen oder andere Sorgen habt. Unsere Nummern oder Mailadressen findet ihr hier. Im Fall eines Lockdowns sind die Mitarbeiter der Schulsozialarbeit auch weiterhin im Dienst, geplante Termine finden telefonisch statt
Update 16.12.2020 – Lernen in Distanz
Liebe Eltern der GGS Schwarzenbek,
seit heute findet in unserer Schule nur noch eine Notbetreuung für Eltern, die in kritischer Infrastruktur arbeiten oder Alleinerziehende oder wenn keine Alternativbetreuung möglich ist, statt.
Für alle Jahrgänge gilt, dass von den Fachlehrkräften/Klassenlehrkräften Angebote für das Lernen in Distanz erstellt werden. Dabei wird kein neuer Unterrichtsstoff vermittelt, sondern es gibt entweder Wiederholungs- bzw. Übungsangebote oder z.B. Angebote zu jahreszeitlichen Themen.
Für die Sekundarstufe erstellen die Fachlehrkräfte ihre Angebote nach dem jeweiligen Stundenplan.
„Lernen in Distanz“ endet für den gesamten Schulbetrieb am Freitag nach dem 4. Block, unabhängig von dem Betreuungsangebot.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 14.12.2020 – Informationen für die Jahrgänge 1-7
Liebe Eltern der Jahrgänge 1-7,
„ab Mittwoch, 16.12.2020, wird die Präsenzpflicht an den Schulen ausgesetzt.
Ab diesem Zeitpunkt wird nur noch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 – 7 eine Notbetreuung angeboten, die sich an den Regelungen aus dem Frühjahr orientieren wird. Die genaue Ausgestaltung wird sich in der CoronaBekämpfungsVerordnung befinden, die voraussichtlich heute durch das Kabinett beschlossen wird. Für die Anmeldung zur Betreuung ist ein schriftlicher Nachweis aufgrund der Kurzfristigkeit nicht notwendig. Die Betreuung erfolgt nach dem Kohortenprinzip.“
Soweit die Mitteilung des Ministeriums vom Sonntag, 13.12.2020
Da wir heute bereits in die Personalplanung gehen müssen, orientieren wir uns an den Vorgaben des Kreises bezüglich der Betreuung durch die OGS. Danach steht die Ganztagsnotbetreuung nicht allen Schüler*innen aus der Schulischen Notbetreuung offen, sondern nur den Schüler*innen, die auch bisher im Rahmen der Ganztagsangebote betreut werden.
Das bedeutet für unsere Schule, dass für die Jahrgänge 1-4 eine Notbetreuung durch die Lehrkräfte in der Zeit von 7:00 Uhr bis 12:00 und für angemeldete Kinder anschließend bis 16:00 Uhr in der OGS erfolgen kann.
Für die Jahrgänge 5-7 gilt, dass die Notbetreuung durch die Lehrkräfte von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und für angemeldete Kinder anschließend bis 14:30 Uhr in den Räumen Berliner Straße durch die OGS erfolgen kann.
Abgegeben werden können die Anträge über die Briefkästen Breslauer Straße oder Berliner Straße, bei der OGS oder per Mail an die Grund- und Gemeinschaftsschule.
Da auch die Betreuung am Nachmittag kohortengetrennt erfolgen muss, werden wir bei einem großen Bedarf vorrangig die Kinder des Grundschulteils berücksichtigen. Sollte sich die Ausgestaltung des Angebotes durch einen anderslautenden Beschluss des Landtages ändern müssen, werden wir Sie schnellstmöglich auf unserer Homepage darüber informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kossek
Schulleitung
Download: Antrag auf Notbetreuung vor Weihnachten
Update 11.12.2020 – für die Jahrgänge 8-10 ab Montag Lernen in Distanz
Liebe Eltern der Grund- und Gemeinschaftsschule Schwarzenbek,
Die Landesregierung hat entschieden, dass in der Zeit vom 14. Dezember bis 18. Dezember für die Jahrgänge 8-10 Lernen in Distanz stattfindet. Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 7 ist weiter Präsenzunterricht vorgesehen. Eltern können ihre Kinder ohne weitere Begründung vom Unterricht schriftlich oder per Mail beurlauben lassen. Sofern Sie sich einmal für das Distanzlernen entschieden haben, ist ein Wechsel zum Präsenzunterricht nicht mehr möglich. Ein Muster für einen Beurlaubungsantrag finden Sie hier. Wir möchten Sie bitten Ihre Anträge an [email protected] zu senden oder in den Briefkasten am Seiteneingang in der Berliner Straße einzuwerfen.
Der Präsenzunterricht findet für den Grundschulteil für die Jahrgänge 1 und 2 und DaZ PS 1 und 2 in der Zeit von 8:35 Uhr bis 12:15 und für die Jahrgänge 3 und 4 in der Zeit von 7:25 Uhr bis 12:15 Uhr statt.
Präsenzzeiten für die Sekundarstufe sind von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Aus Gründen der Kontaktreduzierung wird der Unterricht überwiegend durch die Klassenlehrkräfte abgedeckt.
Eine Laptopausleihe für bereits gestellte Anträge findet am Montag und Dienstag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr über den Seiteneingang in der Berliner Straße statt.
Sollten Ihre Kinder nicht mehr am Präsenzunterricht sowohl des Grundschulteils als auch der Sekundarstufe teilnehmen, aber noch Materialien bzw. andere Gegenstände aus ihrem Klassenraum benötigen, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkräfte über die Ihnen bekannten Kontaktdaten. Wir werden dann eine Ausgabe über das Gemeinschaftsschulgebäude von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr organisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kossek
Schulleiterin
Die Schulsozialarbeit teilt mit:
Im Fall eines Lockdowns sind die Mitarbeiter der Schulsozialarbeit auch weiterhin im Dienst und über die Handynummern erreichbar.
Geplante Termine finden telefonisch statt.
Update 30.11.: Fragebogen zur Selbsteinschätzung für Besucher aktualisiert
In Kürze: Mit Schnupfen kommen alle zur Schule, die 48 Stunden-Frist in anderen Fällen wird auf 24 Stunden verkürzt. Wenn Geschwisterkinder gesund sind, müssen sie ebenfalls zur Schule kommen, dieses gilt auch, wenn Angehörige getestet werden. Nur wenn Geschwisterkinder auch Symptome zeigen oder der Test bestätigt positiv ist müssen sie zu Hause bleiben.
Liebe Eltern,
bitte beachten Sie das aktualisierte Hygienekonzept, welches ab dem 29.10.2020 verbindlich für alle an Schule beteiligten Personen gilt.
Außerdem hat das Gesundheitsministerium eine Handlungsempfehlung zum Verhalten bei Auftreten von Erkältungssymptomen entwickelt, die Eltern unterstützen soll. Diese wurde am 26.8. aktualisiert.
Alle Besucher die unsere Schule betreten möchten, müssen bitten den ausgefüllten Fragebogen zur Selbsteinschätzung für Besucherinnen und Besucher der Schule mitbringen.
Bettina Kossek
Schulleiterin
Hygienekonzept, Stand: 29.10.2020 (klick mich)
Belehrung zum Download (klick mich)
Handlungsempfehlung zum Verhalten bei Auftreten von Erkältungssymptomen, Stand: 26.8. (klick mich)
Fragebogen zur Selbsteinschätzung für Besucherinnen und Besucher der Schule (klick mich)
Anschreiben des Ministeriums zum Download (klick mich)
Update 17.11.2020 – ab Mittwoch wieder Präsenzunterricht
Liebe Eltern der Sekundarstufe,
wir hatten Ihnen und Ihren Kindern am Donnerstagmittag mitgeteilt, dass aus haustechnischen Gründen das Gebäude der Berliner Straße am Freitag und im Zuge der Störung auch am Montag und Dienstag geschlossen bleibt. Diese Schulschließung erfolgte in Absprache mit dem Schulträger, dem Schulamt und dem Ministerium.
Aus Sicherheitsgründen hatten wir vorerst nicht veröffentlicht, dass unsere Brandmeldeanlage ausgefallen war.
Das Schreiben der Stadt Schwarzenbek zum Ausfall der Anlage können Sie hier nachlesen. (klick mich)
Im Moment gehen wir davon aus, dass der Unterricht ab Mittwoch, 18.11.2020 laut Plan erfolgen kann. Kurzfristige Änderungen geben wir über die üblichen Informationswege bekannt.
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 9.11.2020 – Corona-Testbus an der GGS Schwarzenbek am 6.11.2020
Liebe Eltern,
Das Gesundheitsamt hatte veranlasst, dass am Freitag aufgrund von einigen Corona-positiven Fällen in der Sekundarstufe, vier komplette Klassen und mehrere Lehrkräfte getestet wurden.
Heute Abend erhielten wir die erfreuliche Nachricht, dass jetzt alle Testergebnisse vorliegen und von Seiten der Schule derzeit kein Handlungsbedarf besteht.
Bis Ende der Woche werden nach derzeitigem Stand alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte in die Schule zurückkehren.
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 2.11.2020 – Absage des Informationsabends für Eltern zukünftiger Erstklässler am 3.11.2020
Liebe Eltern,
bis zuletzt hatten wir gehofft, dass wir den Informationsabend für Sie stattfinden lassen können, da uns der persönliche Austausch mit Ihnen sehr am Herzen liegt.
Aus aktuellem Anlass haben wir uns soeben schweren Herzens entschieden, diesen Abend abzusagen. Wir werden Sie in Kürze auf unserer Homepage informieren, welche Alternative wir Ihnen stattdessen anbieten können, um mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und Sie bei Ihrer Entscheidung zu begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 2.11.2020 – Mitteilung der Schulleitung
Information über einen weiteren Corona-Fall in der Sekundarstufe:
Heute haben wir erfahren, dass ein weiteres Kind aus der Sekundarstufe positiv auf Corona getestet worden ist. Gemäß den Vorgaben des Gesundheitsamts haben wir neben den Klassen 5c, 8a, und 6a zusätzlich die Klasse 8b in Quarantäne geschickt. Weitere Maßnahmen werden durch das Gesundheitsamt veranlasst.
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden über die Fachlehrkräfte digital mit Aufgaben für das Homeschooling versorgt werden.
Schülerinnen und Schüler, die nicht über einen Laptop/Computer verfügen, melden sich bitte beim Sekretariat. Es stehen Ausleihgeräte zur Verfügung.
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 2.11.2020 – Sportunterricht ab dem 2.11. nur noch draußen und mit Abstand
Liebe Eltern,
angelehnt an die neue Landesverordnung ist der Sportunterricht nach Fachanforderungen ab dem 2.11.2020 ausgesetzt. Stattdessen erhalten die Schülerinnen und Schüler angemessene Bewegungsangebote, die mit dem Infektionsschutz vereinbar sind. Aufgrund der derzeitigen Situation in unseren Hallen findet der Sportunterricht ab sofort nur noch draußen unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen auch ohne Maske statt, sofern sich die Klasse nicht innerhalb der von der Stadt ausgewiesenen „Maskenzone“ befindet. Bitte geben Sie Ihren Kindern dem Wetter angepasste Kleidung für den Sportunterricht mit.
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 29.10.2020 – Weitere Mitteilungen
Morgen erhalten alle Eltern über ihr Kind einen Elternbrief zur aktuellen Schulsituation. Sie können ihn hier bereits runterladen.
Außerdem wurde das Hygienekonzept der Schule am 29.10. aktualisiert und kann hier und im Downloadbereich runtergeladen werden..
Update 29.10.2020 – Mitteilung der Schulleitung
Information über einen weiteren Corona-Fall in der Sekundarstufe:
Heute haben wir erfahren, dass ein weiteres Kind aus der Sekundarstufe positiv auf Corona getestet worden ist. Gemäß den Vorgaben des Gesundheitsamts haben wir neben den Klassen 5c und 8a, zusätzlich die Klasse 6a in Quarantäne geschickt. Weitere Maßnahmen werden durch das Gesundheitsamt veranlasst.
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden über die Fachlehrkräfte digital mit Aufgaben für das Homeschooling versorgt werden.
Schülerinnen und Schüler, die nicht über einen Laptop/Computer verfügen, melden sich bitte beim Sekretariat. Es stehen Ausleihgeräte zur Verfügung.
Bettina Kossek
Schulleiterin
Update 2.11.2020 – Plakat zum Maskentragen an Grundschulen bei Inzidenz größer 50 beigefügt
Liebe Grundschuleltern,
die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler sind soeben über die folgende Maßnahme informiert worden. Ich bitte Sie, die Regelung ebenfalls noch einmal mit Ihren Kindern zu besprechen und für eine ausreichende Anzahl an Masken Sorge zu tragen:
Auszug aus Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreis Herzogtum Lauenburg: aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen … wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Für das gesamte Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg gilt: In den allgemeinbildenden Schulen, …ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß SchulencoronaVO verpflichtend. Dieses gilt auch für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 1.
…Die Anordnung ist gemäß § 28 Absatz3 in Verbindung mit§ 16 Absatz8 IfSG sofort vollziehbar.
Bettina Kossek
Schulleiterin
Plakat zum Maskentragen an Grundschulen bei Inzidenz größer 50 (klick mich)
Amtliche Bekanntmachung des Kreises Herzogtum Lauenburg (klick mich)
Pressemitteilung: Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg – tägliche Neuinfektionen auf höchstem Wert seit März
Update 2.10.20 – Fehler im Elternbrief des Ministeriums
In dem Brief der Ministerin an alle Eltern (zu finden auch im Downloadbereich) hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Anstelle der „xxx“ sollte ein Link zum Landesporta eingefügt werden: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html. Dort sind alle maßgeblichen Dokumente bereitgestellt und zusätzlich wird dort zukünftig ein Downloadbereich eingerichtet.
Brief der Schulleitung zu den Herbstferien
Lesen Sie hier den aktuellen Brief der Schulleitung zu den Herbstferien, der Ihrem Kind heute auch in der Schule ausgeteilt wurde. (klick mich)
Update 01.10.20 – Informationen zur Anmeldung für das Schuljahr 2021
Hier und im Downloadbereich finden Sie wichtige Informationen zur Anmeldung unserer neuen ersten Klassen.
[bearbeitet] Update 29.10. – aktualisiertes Hygienekonzept
In Kürze: Mit Schnupfen kommen alle zur Schule, die 48 Stunden-Frist in anderen Fällen wird auf 24 Stunden verkürzt. Wenn Geschwisterkinder gesund sind, müssen sie ebenfalls zur Schule kommen, dieses gilt auch, wenn Angehörige getestet werden. Nur wenn Geschwisterkinder auch Symptome zeigen oder der Test bestätigt positiv ist müssen sie zu Hause bleiben.
Liebe Eltern,
bitte beachten Sie das aktualisierte Hygienekonzept, welches ab dem 29.10.2020 verbindlich für alle an Schule beteiligten Personen gilt.
Außerdem hat das Gesundheitsministerium eine Handlungsempfehlung zum Verhalten bei Auftreten von Erkältungssymptomen entwickelt, die Eltern unterstützen soll. Diese wurde am 26.8. aktualisiert.
Alle Besucher die unsere Schule betreten möchten, müssen bitten den ausgefüllten Fragebogen zur Selbsteinschätzung für Besucherinnen und Besucher der Schule mitbringen.
Bettina Kossek
Schulleiterin
Hygienekonzept, Stand: 29.10.2020 (klick mich)
Belehrung zum Download (klick mich)
Handlungsempfehlung zum Verhalten bei Auftreten von Erkältungssymptomen, Stand: 26.8. (klick mich)
Fragebogen zur Selbsteinschätzung für Besucherinnen und Besucher der Schule (klick mich)
Anschreiben des Ministeriums zum Download (klick mich)
Liebe Eltern der Grund- und Gemeinschaftsschule,
bereits im letzten Schuljahr hatten wir uns im Rahmen unserer Schulentwicklung für ein Fachfeedback Mathematik entschieden, um mit Hilfe von externen Beratern die Qualität unseres Mathematikunterrichts weiter zu verbessern. Dazu wird das Lernen in diesem Fach untersucht, um mögliche Entwicklungen daraus abzuleiten.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich dieses „Fachfeedback“ verzögert und soll nun im September an unserer Schule durchgeführt werden. Wir bitten deshalb um Ihre aktive Teilnahme an einer kurzen anonymen Online-Befragung.
Die Umfrage ist bis Sonntag, 13. September geöffnet. Das Anschreiben an die Eltern können Sie hier downloaden (klick mich).
Update 21.8.
Einführung eines neuen Stundenrasters und Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in den Schulen für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge
In einem neuen Elterbrief vom 21.8. teilen wir mit, dass sich die Landesregierung darauf verständigt hat, dass ab Montag, 24. August 2020, in allen Schulen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gelten wird, auch für die Jahrgänge 1-6.
Das gilt auf den Laufwegen, in den Gemeinschaftsräumen, in der Pause und auf dem Schulhof, also überall dort, wo es zu kohortenübergreifenden Begegnungen kommen kann. Von der Pflicht ausgenommen ist der Unterricht in der Kohorte* im Klassenraum, solange sich die am Schulleben beteiligten Personen am Platz befinden.
Außerdem wird ab Montag, dem 24.8. coronabedingt ein neues Stundenraster eingeführt:
Elternbrief vom 21.8. herunterladen (klick mich)
*Ein Jahrgang bildet jeweils eine Kohorte
Schuljahresstart: Informationen für unsere Neuzugänge im Schuljahr 20/21
Liebe Eltern,
für unsere Neuzugänge gibt es zum Beginn des neuen Schuljahres 20/21 einige Informationen in Form eines Elternbriefes von der Schulleitung.
Leider können nur zwei erwachsene Angehörige pro einzuschulendem Kind an unserer Einschulungsveranstaltung teilnehmen. Die Hygieneregeln und Rahmenrichtlinien lassen keine andere Möglichkeit zu.
Elternbrief: Einschulung der 1. Klassen (klick mich)
Elternbrief: neue 5. Klassen (klick mich)
Aktualisierter Fragebogen zur Selbsteinschätzung für Besucherinnen und Besucher der Schule (klick mich)
Verbindlicher Hinweis des Landes Schleswig Holstein für alle Reiserückkehrer (klick mich)
Die wichtigsten Informationen im Umgang mit dem Coronavirus stellen uns die Johanniter für Sie zur Verfügung auf Arabisch, Dari, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Italienisch, Russisch und Türkisch.